038 - Was versteht der RDA-Arbeitskreis unter Redundanz gemäß MHHR 2008?

Auszug aus der MHHR 2008

6.2 Druckbelüftungsanlagen

6.2.1 1 Der Eintritt von Rauch in innenliegende Sicherheitstreppenräume und deren Vorräume sowie in Feuerwehraufzugsschächte und deren Vorräume muss jeweils durch Anlagen zur Erzeugung von Überdruck verhindert werden. Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen.

Erläuterungen zur MHHR 2008, Fachkommission Bauaufsicht

Die Forderung nach Redundanz betrifft die für die Wirksamkeit der Anlage wichtigen Komponenten, insbesondere die Ventilatoren und die Steuereinrichtungen. Die für die Redundanz erforderlichen Geräte zur Druckerzeugung müssen für den erforderlichen Volumenstrom, der zur Erzeugung des Überdruckes benötigt wird, ausgelegt sein, um so bei

Ausfall des in Betrieb befindlichen Gerätes die Funktion sicherzustellen.

 

RDA-Arbeiskreis Kommentar:

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Für RDA gilt im Zusammenhang mit Redundanz gemäß MHHR 2008 folgendes:

1. Ventilatoren

2x 100% (Erklärung: 2 Ventilatoren, wobei 1 Ventilator den benötigten Volumenstrom erbringt). Andere Lösungen sind möglich, z.B. 3x 50% (Erklärung: 3 Ventilatoren, wobei 2 Ventilatoren zusammen den benötigten Volumenstrom erbringen).

Die Ventilatoren können sich in demselben Raum befinden. Diese müssen so verbaut werden, dass eine Beschädigung untereinander nicht möglich ist, z.B. nebeneinander verbaut.

Erläuterung:

Es muss bei Betrieb nur eines Ventilators durch geeignete Maßnahmen verhindert werden, dass ein lüftungstechnischer Kurzschluss entsteht.

Variante 1 besteht aus 2 selbsttätigen Rückschlagklappen die direkt am Ventilator montiert sind und einer Absperr- und Regelklappe (Federrücklaufmotor, stromlos offen) die im gemeinsamen Ansaugkanal montiert ist.

Variante 2 besteht aus 2 Absperr- und Regelklappen (Federrücklaufmotor, stromlos offen) die direkt vor dem Ventilator montiert sind.

2. Ansaugkanal (gemäß RDA-Anwenderleitfaden) und Einblasung in den Treppenraum

Der Ansaugkanal und die Einblasung muss nicht redundant ausgeführt werden. Ausnahmen sind möglich und von baulichen Gegebenheiten abhängig.

3. Barometrische und elektrisch betriebene Abströmöffnung / Druckentlastungsöffnung (nach außen) im Treppenraum

Bei Sicherstellung der Funktion, z.B. durch technische Maßnahmen, ist keine Redundanz notwendig (Vorbeugung einer Vereisung und technische selbstständige Überprüfung der Endstellungen für Auf und Zu in definierten Abständen mit Fehlersignalisierung)

4. Steuerung zur Erzeugung des Überdruckes

Gemäß MHHR 2008 ist eine Redundanz notwendig, sofern nur ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist. Bei anderen Gebäuden bis zur Hochhausgrenze ist keine Redundanz notwendig, sofern durch technische Maßnahmen eine Sicherstellung der Funktion gewährleistet ist.

5. Betriebsstromversorgung

Die Betriebsstromversorgung muss redundant ausgeführt werden.

Kommentare und Meinungen hierzu sind erwünscht und können per E-Mail an info@rda-arbeitskreis.de abgegeben werden.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

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